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Pflegehilfsmittel gemäß §40 SGB XI – Ihre Rechte als Pflegebedürftiger

🧾 Was regelt §40 SGB XI genau?

Der §40 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) ist einer der wichtigsten Paragrafen für pflegebedürftige Menschen. Er regelt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen, damit die häusliche Pflege erleichtert, Beschwerden gemindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird.

Ein Teil davon ist die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro (seit 2022: 42 Euro) für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“.

🧺 Welche Pflegehilfsmittel fallen unter §40 SGB XI?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

1. Technische Pflegehilfsmittel

z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl, Lagerungshilfen – diese müssen i. d. R. vom Arzt verordnet und genehmigt werden.

2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hier greift die Pflegebox!
Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel (Hände & Flächen)

  • Mundschutz / OP-Masken

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

Diese Produkte werden regelmäßig verbraucht und sollen den Pflegealltag hygienischer, sicherer und einfacher machen.

✅ Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI?

Anspruch haben alle gesetzlich Versicherten, wenn:

  • Ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt

  • Die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet

  • Die Versorgung durch Angehörige, Freunde oder ambulante Dienste erfolgt

👉 Der Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen oder Vermögen.

💶 Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro pro Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel.
Das bedeutet: Sie erhalten monatlich eine kostenlose Pflegebox, ohne selbst etwas zu zahlen.

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📥 Pflegebox beantragen – so geht’s

Dank §40 SGB XI können Sie Ihre Pflegehilfsmittel ganz unkompliziert beantragen:

  1. Online-Antrag ausfüllen (bei z. B. A&S Pflegebox)

  2. A&S übernimmt den Kontakt zur Pflegekasse

  3. Nach Genehmigung: Regelmäßige, kostenlose Lieferung der Pflegehilfsmittel

⏱️ Der Antrag dauert keine 2 Minuten – und spart Ihnen jeden Monat bares Geld.

🔄 Was passiert, wenn ich meine 42 € im Monat nicht nutze?

Die Pflegekassen rechnen monatlich ab. Wird der Anspruch in einem Monat nicht genutzt, verfällt der Betrag. Eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich.
👉 Deshalb: Pflegebox rechtzeitig beantragen und dauerhaft erhalten.

🧠 Extra-Tipp: Pflegebox individuell anpassen

Sie können Ihre Pflegebox jederzeit anpassen – etwa wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Sie benötigen mehr Desinfektion im Winter? Oder weniger Bettschutzeinlagen? Kein Problem.

A&S Pflegebox passt Ihre Lieferung flexibel an – schnell und ohne Extraaufwand.

🔎 Gesetzestext im Original – §40 SGB XI (Auszug)

„Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, soweit diese zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung erforderlich sind.“

📌 Wichtig: Seit 2022 beträgt die Pauschale 42 Euro pro Monat.

📝 Zusammenfassung: Ihre Rechte auf einen Blick

Anspruchsgrundlage§40 SGB XI
Höhe der Pauschale42 € / Monat
Für wen?Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
Wo?Häusliche Umgebung
ProduktePflegehilfsmittel zum Verbrauch
AntragOnline möglich
Kosten100 % von der Pflegekasse übernommen

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Nutzen Sie Ihre gesetzlich verankerten Ansprüche und erleichtern Sie Ihren Pflegealltag. Mit der A&S Pflegebox erhalten Sie monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro – kostenlos und bequem geliefert.