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Anspruch auf Pflegehilfsmittel – das müssen Sie wissen

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie ein Anrecht auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben. Dabei stehen gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad monatlich 42 Euro für Verbrauchsmaterialien zur Verfügung. In diesem Beitrag erklären wir, wer Anspruch hat, wie Sie davon profitieren und wie Sie Ihre Pflegebox ganz einfach beantragen können.

🧾 Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie haben Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor
✅ Die pflegebedürftige Person wird zu Hause betreut (nicht im Heim)
✅ Die Person ist gesetzlich krankenversichert

Der Anspruch ist im §40 SGB XI geregelt und gilt für alle Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden – egal ob durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste.

💶 Was umfasst der Anspruch?

Die Pflegekasse stellt monatlich 42 Euro für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bereit. Diese beinhalten:

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene, Sicherheit und Entlastung im Pflegealltag.

📝 Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Sie können Ihre Pflegebox mit den gewünschten Hilfsmitteln direkt online beantragen – z. B. bei A&S Pflegebox. So funktioniert’s:

  1. Online-Formular ausfüllen – dauert nur 2 Minuten

  2. A&S übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse

  3. Nach Genehmigung: Regelmäßige, kostenlose Lieferung der Pflegehilfsmittel

📦 Ihre individuelle Pflegebox wird monatlich geliefert – kostenfrei, zuverlässig, flexibel.

🔄 Anspruch regelmäßig nutzen – sonst verfällt er

Der Anspruch auf die 42 Euro Pflegehilfsmittel gilt monatlich. Wird er nicht genutzt, verfällt der Betrag. Es lohnt sich daher, die Pflegebox regelmäßig zu beantragen und anzupassen.

✅ Fazit: Jetzt Anspruch sichern & Pflegebox beantragen

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, steht Ihnen die Pflegehilfsmittelpauschale zu – ganz ohne Zuzahlung. Nutzen Sie den Anspruch und erleichtern Sie sich den Pflegealltag.